Deshalb Bio

Öko-Anbau mit gutem Grund

Für uns ist Nachhaltigkeit mehr als ein Mindeststandard – es ist eine Überzeugung. Deshalb arbeiten wir auf dem Biogemüsehof Gohlis nicht nur nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung, wir erfüllen auch die hohen Anforderungen der Bio-Anbauverbände Gäa e.V. und Bioland. Erfahrt mehr über die ökologischen Richtlinien, nach denen wir unser Bio-Gemüse anbauen!

Hummel sitzt auf Phacelia-Blüte

Das spricht für Bio

Für unser Gemüse setzen wir schon immer zu 100 % auf Bio – aus guten Gründen. Denn der ökologische Gemüsebau ...
  • arbeitet ohne leicht lösliche mineralische Dünger
  • verzichtet auf Pestizide
  • schützt Insekten- und Artenvielfalt
  • sorgt mit Fruchtfolgen und Gründüngung für Bodengesundheit und -fruchtbarkeit
  • verbietet den Einsatz von Gentechnik
  • garantiert durch regelmäßige, unabhängige Kontrollen Transparenz und Sicherheit

Bio bei uns: Mehr als ein Mindeststandard

Wir erzeugen unser Gemüse nicht nur gemäß der EU-Bio-Verordnung, sondern auch entsprechend der Richtlinien der Bio-Anbauverbände Gäa e.V. und Bioland, die oft noch einige Schritte weiter gehen. Für uns heißt das zum Beispiel: Wir setzen ausschließlich auf natürliche Düngemethoden, arbeiten ohne Pestizide und Gentechnik, tun noch mehr für Biodiversität auf unseren Feldern, fördern die Gesundheit unserer Böden – und lassen all das durch unabhängige Bio-Kontrollen sowie zusätzliche Kontrollen der Bio-Anbauverbände überprüfen. Für euch heißt das: 100 % Bio-Gemüse, das gut für euch und gut für die Umwelt ist.

Eine Sonnenblume, in deren Blüte das Wort "Bio" lesbar ist

Richtlinien im Bio-Pflanzenbau

EU-Bio, GÄA und Bioland im Vergleich

Ihr wollt ganz genau wissen, wie viel Bio in unserem Gemüse steckt? In dieser Tabelle vergleichen wir die EU-Bio-Richtlinien und die strengen Vorgaben von GÄA und Bioland.

Allgemeines
EU-Bio GÄA Bioland
Gründungsjahr 2010 1989 1971
Teilumstellung des Betriebs auf Bio möglich nicht möglich, nur Gesamtbetrieb nicht möglich, nur Gesamtbetrieb
Kontrollen jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO. jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO und Anbauverband. Zusätzliche Stichprobenkontrolle möglich, unangemeldete Stichprobenkontrollen. jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO und Anbauverband. Zusätzliche Stichprobenkontrolle möglich, unangemeldete Stichprobenkontrollenmöglich.
Kreislaufwirtschaft keine Vorgaben ja, vorgeschrieben ja, vorgeschrieben
Dünger und Pflanzenschutz
EU-Bio GÄA Bioland
Mineralische Dünger verboten verboten verboten
erlaubte Düngermenge max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger pro Jahr und Hektar; keine Begrenzung der Gesamtdüngermenge, Düngemittel-Zukauf ohne Beschränkungen max. 112 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar; Düngemittel-Zukauf max. 40 kg/Jahr pro Hektar; zusätzlich spezielle Vorschriften für Gemüsebau max. 112 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar; Düngemittel-Zukauf max. 40 kg/Jahr pro Hektar
Tiermehl und Knochenmehl als Dünger erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
Guano als Dünger erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
Fruchtfolge Leguminosen in der Fruchtfolge vorgeschrieben, keine Vorgaben über Umfang Bodenaufbauende Kulturen auf mind. 20 % der Fläche vorgeschrieben Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrucht oder in Mischkultur vorgeschrieben
Synthetische Pflanzenschutzmittel nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
Kupferpräparate max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; max. 28 kg pro Hektar innerhalb von 7 Jahren max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; Kartoffeln 4 kg pro Jahr/Hektar mit Ausnahmeerlaubnis max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; max. 28 kg pro Hektar innerhalb von 7 Jahren
Regulierung von Beikraut Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt
Gentechnik nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt