Deshalb Bio
Öko-Anbau mit gutem Grund
Für uns ist Nachhaltigkeit mehr als ein Mindeststandard – es ist eine Überzeugung. Deshalb arbeiten wir auf dem Biogemüsehof Gohlis nicht nur nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnung, wir erfüllen auch die hohen Anforderungen der Bio-Anbauverbände Gäa e.V. und Bioland. Erfahrt mehr über die ökologischen Richtlinien, nach denen wir unser Bio-Gemüse anbauen!
Das spricht für Bio
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arbeitet ohne leicht lösliche mineralische Dünger
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verzichtet auf Pestizide
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schützt Insekten- und Artenvielfalt
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sorgt mit Fruchtfolgen und Gründüngung für Bodengesundheit und -fruchtbarkeit
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verbietet den Einsatz von Gentechnik
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garantiert durch regelmäßige, unabhängige Kontrollen Transparenz und Sicherheit
Bio bei uns: Mehr als ein Mindeststandard
Wir erzeugen unser Gemüse nicht nur gemäß der EU-Bio-Verordnung, sondern auch entsprechend der Richtlinien der Bio-Anbauverbände Gäa e.V. und Bioland, die oft noch einige Schritte weiter gehen. Für uns heißt das zum Beispiel: Wir setzen ausschließlich auf natürliche Düngemethoden, arbeiten ohne Pestizide und Gentechnik, tun noch mehr für Biodiversität auf unseren Feldern, fördern die Gesundheit unserer Böden – und lassen all das durch unabhängige Bio-Kontrollen sowie zusätzliche Kontrollen der Bio-Anbauverbände überprüfen. Für euch heißt das: 100 % Bio-Gemüse, das gut für euch und gut für die Umwelt ist.
Richtlinien im Bio-Pflanzenbau
EU-Bio, GÄA und Bioland im Vergleich
Ihr wollt ganz genau wissen, wie viel Bio in unserem Gemüse steckt? In dieser Tabelle vergleichen wir die EU-Bio-Richtlinien und die strengen Vorgaben von GÄA und Bioland.
| Allgemeines | |||
|---|---|---|---|
| EU-Bio | GÄA | Bioland | |
| Gründungsjahr | 2010 | 1989 | 1971 |
| Teilumstellung des Betriebs auf Bio | möglich | nicht möglich, nur Gesamtbetrieb | nicht möglich, nur Gesamtbetrieb |
| Kontrollen | jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO. | jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO und Anbauverband. Zusätzliche Stichprobenkontrolle möglich, unangemeldete Stichprobenkontrollen. | jährlich angekündigte Kontrolle nach EG-Öko-VO und Anbauverband. Zusätzliche Stichprobenkontrolle möglich, unangemeldete Stichprobenkontrollenmöglich. |
| Kreislaufwirtschaft | keine Vorgaben | ja, vorgeschrieben | ja, vorgeschrieben |
| Dünger und Pflanzenschutz | |||
| EU-Bio | GÄA | Bioland | |
| Mineralische Dünger | verboten | verboten | verboten |
| erlaubte Düngermenge | max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger pro Jahr und Hektar; keine Begrenzung der Gesamtdüngermenge, Düngemittel-Zukauf ohne Beschränkungen | max. 112 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar; Düngemittel-Zukauf max. 40 kg/Jahr pro Hektar; zusätzlich spezielle Vorschriften für Gemüsebau | max. 112 kg Stickstoff pro Jahr und Hektar; Düngemittel-Zukauf max. 40 kg/Jahr pro Hektar |
| Tiermehl und Knochenmehl als Dünger | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Guano als Dünger | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Fruchtfolge | Leguminosen in der Fruchtfolge vorgeschrieben, keine Vorgaben über Umfang | Bodenaufbauende Kulturen auf mind. 20 % der Fläche vorgeschrieben | Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrucht oder in Mischkultur vorgeschrieben |
| Synthetische Pflanzenschutzmittel | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Kupferpräparate | max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; max. 28 kg pro Hektar innerhalb von 7 Jahren | max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; Kartoffeln 4 kg pro Jahr/Hektar mit Ausnahmeerlaubnis | max. 3 kg Kupfer pro Jahr und Hektar für die meisten Kulturen; Hopfen 4 kg pro Jahr/Hektar; max. 28 kg pro Hektar innerhalb von 7 Jahren |
| Regulierung von Beikraut | Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt | Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt | Verwendung von Herbiziden nicht erlaubt |
| Gentechnik | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |